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Das Hochschul- und Prüfungsrecht an privaten Hochschulen hat zu dem an staatlichen Hochschulen einige Gemeinsamkeiten, aber auch viele Unterschiede. Gerade dieses Zusammenspiel führt nicht selten zu einer spannungsgeladenen Gemengelage zwischen zivilrechtlichem Geltungsanspruch und dem Anwendungsbereich staatlichen Hochschulrechts.
Während
im Rahmen von Rechtsfragen der staatlichen Hochschulen das
Öffentliche Recht Anwendung findet und damit der
Verwaltungsrechtsweg unproblematisch eröffnet ist, kann die
Unterscheidung zwischen der Anwendung des Öffentlichen rechts oder
des Zivilrechts bei Hochschulen in privater Trägerschaft mitunter
schwierige Abgrenzungsprobleme aufweisen und markiert damit wichtige
Weichenstellungen zur Eröffnung des Rechtsweges.
Zivilrechtliche Fragestellungen rücken dabei nicht nur im Rahmen der Gestaltung der Studienverträge in das Zentrum der juristischen Beobachtung.
Im Rahmen des privaten Hochschulrechts berät Rechtsanwalt Teipel zu
Alle Informationen zum Hochschul- und Prüfungsrecht. Für Prüflinge, Allgemeine Studierendenausschüsse und private Hochschulen.