Prüfungen sind fester Bestandteil unseres Lebens: Ob schulische Prüfungen einschließlich des Abiturs, studienbegleitende universitäre Prüfungen, Diplom-, Bachelor- und Masterprüfungen, die medizinischen und juristischen Staatsexaminia oder künstlerische Prüfungen: es gibt kaum einen Bereich unserer Ausbildung und beruflichen Werdegangs, in dem wir nicht fortlaufend mit Prüfungen konfrontiert wären. Die Bedeutung der Prüfungen reicht dabei nahezu immer weit über das eigentliche Prüfungsergebnis hinaus: so vermittelt im Regelfall nur das bestandene Abitur die universitäre Hochschulzugangsberechtigung; nicht selten stellen die Prüfungsergebnisse objektive oder subjektive Berufszulassungsschranken dar und entscheiden damit darüber, ob der gewünschte Beruf tatsächlich ausgeübt werden darf. Prüfungen markieren damit wichtige Weichenstellungen nicht nur im Beruf und haben oft Konsequenzen für das ganze weitere Leben.
Aus diesem Grund ist es besonders
wichtig, dass die Prüfungsergebnisse rechtmäßig ermittelt werden, d.h.
fehlerfrei unter Einhaltung der Verfahrensvorschriften und unter
Beachtung der allgemeinen und besonderen prüfungsrechtlichen Grundsätze
zustande kommen.
Gleichwohl sind Prüfungen
fehleranfällig: Sind die verfahrensrechtlichen Vorschriften eingehalten
worden? Zulässiges Prüfungsverfahren, Prüfungsdauer,
Zwei-Prüfer-Prinzip, zulässiger Prüfungsstoff, Nichtlösbarkeit von
Prüfungsaufgaben, multiple-choice und multiple-select Verfahren,
bonus-malus Punkteregelungen und störende äußere Einflüsse sind nur ein
paar Aspekte, anhand derer in der Praxis die Rechtmäßigkeit von
Prüfungen beurteilt wird.
Das Prüfungsrecht und mit ihm die Prüfungsanfechtung hat in den vergangenen
Jahren stetig zunehmend an Bedeutung gewonnen; dementsprechend
vielfältig stellt sich auch die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung
zum Prüfungsrecht dar, durch welche das Prüfungsrecht ganz maßgeblich
geprägt ist. Daher handelt es sich beim Prüfungsrecht um eine echte
Spezialmaterie, die nicht mit einem flüchtigen “Blick in das Gesetz”
oder eine Kommentierung serös zu handhaben ist.
Als bundesweit tätige Schwerpunktkanzlei mit Sitz in Köln und Kontaktmöglichkeiten in Frankfurt a.M., in Hamburg und in München wissen wir, worauf es im Prüfungsrecht wirklich ankommt. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte weisen eine jahrelange Berufserfahrung auf; mit Herrn Rechtsanwalt Christian Teipel und Herrn Rechtsanwalt Dr. Küttner haben bereits zwei Rechtsanwälte unserer Sozietät Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht - und zwar erfolgreich - geführt. Unsere Verfahren führen wir tatsächlich deutschlandweit; es ist im Prüfungsrecht daher nicht relevant, ob Sie aus Köln, Bonn, Düsseldorf, Dortmund, Stuttgart, München oder anderenorts kommen oder dort studieren.
Jährlich
führen wir über dreitausend vorgerichtliche und gerichtliche Verfahren
in unseren Kompetenzfeldern in allen Instanzen. Erfolgreich waren (und
sind) wir dabei sowohl in vorgerichtlichen Verfahren als auch in
Verfahren vor den Verwaltungsgerichten in zahlreichen Bundesländern, vor
den Oberverwaltungsgerichten und Verwaltungsgerichtshöfen und nicht
zuletzt - mehrfach - vor dem Bundesverwaltungsgericht.
Zahlreiche Medienberichte über unsere Rechtsanwälte im Fernsehen, Radio, in Zeitungen und im Internet (ARD-Alpha, WDR, WDR 5 Radio, FAZ, ZEIT Campus, Wirtschaftswoche, Legal Tribune Online, WiWi-Online und weitere) sind Zeugnis unserer Stellung im Bildungs- und Wissenschaftsrecht.
Uns vertrauen Personen aus Politik, Wirtschaft und
Gesellschaft ebenso wie Institutionen, Behörden, Stiftungen, Family-Offices,
private wie staatliche Hochschulen, Parteien und die vielen
Studierenden von Universitäten und Fachhochschulen aus ganz Deutschland
(und aus dem Ausland), welche uns fortlaufend ihr Vertrauen in die
Kompetenz unserer Arbeit aussprechen und uns in dem bestätigen, was wir
tun und wie wir es tun.
Zu unseren Mandantinnen und Mandanten zählen daher auch zahlreiche Anwaltskollegen, Notare, Jura-Professoren und Richter.
Für Prüflinge bieten wir die gesamte Bandbreite an prüfungsrechtlicher Unterstützung durch hochspezialisierte Berater an:
Hochschulen benötigen eine auf ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung. Für Hochschulen bieten wir u.a.:
" Einzigartige Kompetenz im Bildungsrecht
"Im Rahmen meiner Tätigkeit in mehreren Gremien (Fachschaftsrat, AStA) lernte ich schon viele Anwälte kennen. Dabei habe ich noch keine, vergleichbar kompetenten Anwälte kennengelernt, wie die der Kanzlei Teipel & Partner. Neben der Kompetenz, sind vor allem das hohe Spezialisierungswissen und die Ehrlichkeit ausschlaggebende Faktoren, die wir sehr schätzen und gleichzeitig Anlass dafür sind, die Kanzlei in hochschul- und prüfungsrechtlichen Fragen und Problemstellungen jederzeit wieder zu kontaktieren und zu beauftragen.
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Für Medizin und Zahnmedizin: Die Studienplatzklage Medizin mit Bewerbungsoptimierung.
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